4,5 Jahre Haft für Plutoniumdieb

KARLSRUHE dpa ■ Der Plutoniumdieb von Karlsruhe ist gestern zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Der Arbeiter hatte radioaktives Material aus der atomaren Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) gestohlen. Das Gericht legte ihm die Freisetzung ionisierender Strahlen, unerlaubten Umgang mit radioaktiven Stoffen und vor allem gefährliche Körperverletzung zur Last. Der 47-Jährige habe vorsätzlich, skrupellos und „mega-pflichtverletzend“ gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Hans Fischer, der mit dem Strafmaß die von der Anklage geforderten vier Jahre übertraf. Außer dem Mann waren seine 51-jährige Lebensgefährtin und deren 18-jährige Tochter schwer verstrahlt worden. Der Angeklagte hatte vor knapp einem Jahr zugegeben, im Herbst 2000 ein Röhrchen mit einer plutoniumhaltigen Flüssigkeit und mehrere ebenfalls radioaktiv verseuchte Wischlappen aus der WAK geschmuggelt zu haben. Die Gegenstände hatte er monatelang in einem Ofen in seiner Wohnung versteckt. Als ein routinemäßiger Urintest im Sommer 2001 aufdeckte, dass er radioaktiv belastet war, wies er seine Lebensgefährtin an, „das Zeug“ verschwinden zu lassen.