: Samenbanken & Partnervermittler
Möchte eine Lesbe ein leibliches Kind, aber mit keinem Mann Sex haben, steht ihr zudem kein befreundeter Spender zur Verfügung, kann sie sich durch eine Fremdinsemination künstlich befruchten lassen.
In Deutschland stehen zurzeit aber nur verheirateten Frauen, deren Ehemänner nachweislich unfruchtbar sind, Samenbanken zur Verfügung. Daher müssen Lesben mit oder ohne Partnerin aufs Ausland ausweichen – zum Beispiel auf die USA, auf Kanada, Belgien oder die Niederlande.
Aus Kostengründen fahren die meisten Frauen in die Niederlande, wo die Kontaktaufnahme mit den Instituten und Samenbanken bislang unkompliziert ist. Die Angebote der Kliniken und Samenbanken unterscheiden sich jedoch. Einige Institute kooperieren mit deutschen Frauenarztpraxen, andere bieten die Konservierung des Spermas und dessen Versand an.
Nach Kontaktaufnahme, Voruntersuchungen und Vertragsformalitäten wird ein Spender bestimmt. Die niederländischen Samenbanken arbeiteten bislang mit anonymen Spendern. Es kam zu keiner Begegnung der Frauen mit dem Spender – und damit auch zu keinerlei Verbindlichkeiten für eine der beiden Seiten.
Über die Spender sind den Frauen nur einige äußerliche Merkmale wie Haar- und Augenfarbe bekannt, dazu die hauptsächlichen Wesensmerkmale und seine Nationalität. Die Samenproben dieser so genannten No-Doner werden auf Erreger wie HIV und auf ihre Fruchtbarkeit hin untersucht.
Die Niederlande haben vergangenes Jahr allerdings eine Gesetzesänderung zum Schutz der entstehenden Kinder verabschiedet. Ab 2004 werden nur noch Samenspender zugelassen, die als „Yes-Doner“ auftreten. Diese müssen zustimmen, dass ihre bis zu 25 Kinder mit Erreichen des sechzehnten Lebensjahres von ihrem Recht Gebrauch machen dürfen, ihren leiblichen Vater kennen zu lernen.
Anonyme Spender zu finden wird für lesbische Frauen daher zunehmend schwieriger. Bei einigen niederländischen Samenbanken ist mittlerweile mit Wartezeiten von mehr als sechs Monaten zu rechnen. Zudem kostet eine künstliche Befruchtung mit Hilfe einer ausländischen Samenbank mehrere tausend Euro – die von keiner Krankenkasse bezahlt werden.
Die Möglichkeiten schwuler Männer mit Kinderwunsch sind noch begrenzter. In Paragraf 1591 BGB heißt es: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“ Leihmutterschaft ist damit gesetzlich ausgeschlossen. Noch mehr als Lesben sind Schwule darauf angewiesen, Zeugungspartnerinnen im Freundes- oder Bekanntenkreis zu finden.
Eine alternative Möglichkeit für Homosexuelle mit Kinderwunsch bietet die Vermittlungsagentur „Queer & Kids“. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Familienplanung von Schwulen und Lesben durch die Koordination ihrer Kinderwünsche zu vereinfachen. Nach gezielter Beratung sollen Schwule und Lesben zusammengeführt werden, „die sich ein leibliches Kind wünschen und hinsichtlich der Lebensplanung zueinander passen.“
FABIAN KRESS
Mehr Informationen unter www.queerandkids.de
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