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Hilfe für DDR-Dopingopfer

BERLIN dpa ■ Der Bundestag hat am Freitag das Dopingopfer-Hilfe-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz erkennt das erlittene Unrecht von früheren DDR-Sportlern an, die ohne ihre Kenntnis oder gegen ihren Willen Dopingpräparate einnahmen und dadurch gesundheitliche Schäden erlitten haben. Es wurde bei Gegenstimmen eines Teils der PDS und Enthaltungen von Union, FDP und der übrigen PDS-Fraktion angenommen. „Der Deutsche Bundestag setzt mit dem Dopingopfer-Hilfe-Gesetz ein Zeichen für eine humanitäre und soziale Hilfe“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Fraktionen von SPD, Grünen, Union und FDP. Das Gesetz erhebt nicht den Anspruch auf Wiedergutmachung für erhebliche gesundheitliche Schäden, erkennt aber das erlittene Unrecht der Opfer moralisch an. Zur Entschädigung hatte die Bundesregierung 2 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Derzeit wird mit rund 500 Antragstellern gerechnet. Zudem erwartet die Politik einen finanziellen Beitrag des autonomen Sports und der Wirtschaft zu dem Fonds.

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