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Emssperrwerk: neue Runde

■ Umweltverbände: Berufung vom OVG zugelassen

Die gerichtliche Auseinandersetzung um das Emssperrwerk geht weiter. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat nach Angaben der klagenden Umweltverbände vom Freitag die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom Mai 2001 zugelassen, „wegen besonderer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten“, so zitieren die beteiligten Verbände WWF, LBU, Waddenvereniging und Natuurmonumenten den Beschluss. Nach ihrer Auffassung seien damit ungeklärte Rechtsfragen beim Aufstauen der Ems und die EU-naturschutzrechtlichen Belange gemeint.

„Wir freuen uns, dass über das Emssperrwerk in Lüneburg neu entschieden wird“, so eine Sprecherin der Umweltverbände, „der Ausgang des Verfahrens ist damit wieder offen.“ Innerhalb von vier Wochen muss der klageführende BUND den Lüneburger Richtern nun eine Berufungsbegründung vorlegen. „Im Zentrum steht für uns nach wie vor die Frage der Rechtmäßigkeit eines so folgenschweren Großbauwerks in einem gemeldeten EU-Vogelschutzgebiet.“

Das Sperrwerk könne wegen des Baufortschritts zwar nicht verhindert werden. Es gehe jedoch um eine grundsätzliche Klärung des europäischen Naturschutzrechts. „Der flächenhafte Naturschutz muss in diesen Gebieten wieder Vorrang bekommen“, so die Sprecherin, „wir streben daher weiterhin eine Vorlage des Streitfalls beim europäischen Gerichtshof an.“ taz / dpa

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