Falsche Rechtshilfe

Gegen den Polizisten, der eine Akte an die USA weitergab, wird ermittelt: Hat er eine Todesstrafe verursacht?

BREMEN taz ■ Die Staatsanwaltschaft Bamberg ermittelt gegen den Polizeibeamten, der eine Akte der Hamburger Staatsanwaltschaft an US-amerikanische Ermittler weitergereicht hat. Die Auslieferung der Akte des in Florida wegen Mordes angeklagten William Coday soll nach Meinung des am Prozess dort beteiligten Rechtsexperten Bernhard Docke dazu beigetragen haben, dass Coday zum Tode verurteilt wurde (die taz berichtete).

Der 45-jährige Coday hatte 1979 in Hamburg seine Freundin getötet und war wegen Totschlags in minder schwerem Fall verurteilt worden. 1997 tötete Coday in Florida erneut eine Frau. Weil die US-Ermittler auf offiziellem Wege nicht an Codays Vorgeschichte herankamen, wurde über einen Freund bei der amerikanischen Militärpolizei in Bamberg ein Bamberger Polizeihauptmeister um Hilfe gebeten.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat den Vorgang inzwischen rekonstruiert. Der Bamberger Polizist habe die Akte damals wegen „erkennungsdienstlicher Maßnahmen“ aus Hamburg angefordert, erklärt Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger. Anfragen wie diese gebe es „am laufenden Band“: Routine auf Ebene der polizeilichen Ermittler. Doch dass der Polizist diese Akte dann an die USA weitergebe, „das geht nicht“, so Bagger. In dem Moment, wo die Akte samt psychiatrischem Gutachten zu Material werde, das „vielleicht strafschärfend wirkt, bekommt das Ganze eine andere Dimension“.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat gegen den inzwischen versetzten Bamberger Polizeihauptmeister Ermittlungen eingeleitet und diese jetzt an die Bamberger Staatsanwaltschaft abgegeben. Die Akte Coday wolle man aus den USA zurückfordern, so Bagger. Um auf legalem Wege an die deutsche Akte zu kommen, hätten die Amerikaner ein offizielles Rechtshilfeersuchen stellen müssen. Das wiederum hätten die deutschen Behörden ablehnen müssen, erklärt Anwalt Docke. Zum einen galt Coday hier längst wieder als unbestraft – der Eintrag im Bundeszentralregister war getilgt. Zum anderen drohte Coday in den USA die Todesstrafe.

In einem anderen Fall ist das für die Bundesregierung Grund genug, Akten zurückzuhalten: Im Fall des Al-Qaida-Verdächtigen Zacarias Moussaoui, der im Verdacht steht, als 20. Attentäter bei den Anschlägen am 11. September eingeplant gewesen zu sein, blockiert Deutschland laut Spiegel ein amerikanisches Rechtshilfeersuchen. Deutsche Beweismittel sollen Moussaoui schwer belasten. Doch die Regierung gibt die Akten nicht heraus – aus Angst, an einem Todesurteil mitzuwirken.

SUSANNE GIEFFERS