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Flüchtlinge zur Kasse gebeten

Scharfe Kritik übt die GAL an einer neuen Vorgabe der Sozialbehörde, nach der die Behörde die Kosten für die Altersfeststellung von minderjährigen Flüchtlingen den MigrantInnen selbst aufdrücken will. Die migrationspolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, Antje Möller, spricht von einem „gnadenlosen und völlig unverhältnismäßigen“ Schritt. Die Behörde will den Flüchtlingen jede Altersuntersuchung am Rechtsmedizinischen Institut des UKE mit 56 Euro in Rechnung stellen. Das geht aus einem Vermerk der Behörde hervor. Nur wenn bei der Untersuchung die Minderjährigkeit festgestellt werde, will die Behörde die Kosten übernehmen. Für Möller sind die Kosten ein „lächerliches Argument“: Nach einer Senatsantwort auf eine parlamentarische Anfrage Möllers hat die Altersfeststellung von Januar bis April dieses Jahres nur in 11 von 93 Fällen ergeben, dass der untersuchte Flüchtling älter als 18 Jahre war. Die Behörde hätte also in diesen Monaten „11 mal 56 Euro gespart“, spottet Möller und bilanziert: „Hamburg läuft Gefahr, Repression zum einzigen Maßstab in der Flüchtlingspolitik werden zu lassen.“ AHA

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