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EU für offene Baustellen

Brüssel klagt gegen Entsendegesetz zum Schutz deutscher Bauarbeiter

BRÜSSEL ap ■ Das Entsendegesetz zum Schutz deutscher Bauarbeiter vor ausländischer Billiglohn-Konkurrenz verstößt nach Ansicht der EU-Kommission in Teilen gegen Gemeinschaftsrecht. Aus diesem Grund beschloss die Brüsseler Behörde gestern, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Nach Auffassung der Kommission werden Unternehmen, die nicht in Deutschland niedergelassen sind, durch das Gesetz gegenüber heimischen Firmen diskriminiert. Das im September 1999 erlassene Entsendegesetz schreibt unter anderem vor, dass der Mindestlohn-Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern auch für nicht tarifgebundene in- und ausländische Arbeitgeber gilt.

Die Behörde hatte die Bundesregierung im Juli 2001 auf ihre Bedenken hingewiesen und sie aufgefordert, das Gesetz zu ändern. Bislang ist dies nach Angaben Brüssels aber nicht geschehen. Besonders stört EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein, dass ausländische Unternehmen mit Auflagen konfrontiert seien, die deutsche Betriebe nicht erfüllen müssten. Dagegen seien in Brüssel zahlreiche Beschwerden ausländischer Firmen eingegangen. So müssten diese eine Vielzahl von Arbeitspapieren übersetzen und den Behörden vorlegen sowie jeden entsendeten Arbeitnehmer bei der zuständigen Verwaltung melden. Zudem müssten die Firmen der Arbeitsverwaltung vor der Entsendung bestimmte Daten liefern. Geschehe dies nicht, drohe eine Buße bis zu 25.600 Euro. Deutsche Firmen müssten in einem solchen Fall nur bis zu 5.100 Euro Strafe zahlen.

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