: Steuern sind privat
Bund der Steuerzahler protestiert dagegen, dass Firmen ihre Steuernummer auf Rechnungen angeben müssen
BERLIN taz ■ „Das ist ein Paradebeispiel des respektlosen Umgangs mit den Steuernzahler“, ereiferte sich Karl Heinz Däke. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt) forderte gestern in Berlin den Bundesfinanzminister auf, die Angabe der finanzamtlichen Steuernummer auf Rechnungen wieder rückgängig zu machen.
Die Publikationspflicht ist Teil des Steuerverkürzungbekämpfungsgesetzes, das seit dem ersten Juli in Kraft ist. „Sollte dieser Vorstoß ohne Erfolg bleiben, sieht sich der BdSt gezwungen, seine 430.000 Mitglieder und die Öffentlichkeit zum legalen Steuerwiderstand aufzurufen“, sagte Däke. Sprich: Unternehmer sollen ihre Steuernummern nicht angeben. Laut Bund der Steuerzahler sind Firmen es gewohnt, bei nicht schwerwiegenden Anfragen das Finanzamt telefonisch um Auskunft zu bitten. Nun könne jeder Rechnungsempfänger durch einen Anruf beim Finanzamt zu sensiblen Daten der Konkurrenz gelangen – unter Angabe der fremden Steuernummer. Däke ist sich sicher: „Dem Datenmissbrauch wird Tür und Tor geöffnet.“ Um der Gefahr des Missbrauchs zu entgehen, sollten die Finanzämter in Zukunft am Telefon keine Auskünfte mehr erteilen, empfiehlt Däke. „Das bedeutet aber ein gehöriges Stück mehr Bürokratie. Nun muss alles schriftlich erledigt werden.“
Dass der Datenschutz ein heikles Thema in der Steuerpraxis darstellt, weiß auch der Pressesprecher der Berliner Oberfinanzdirektion, Manfred Becker. „Aber das Problem bestand schon vorher.“ Das Entsetzen des Bundes der Steuerzahler über den neuen Paragraphen im Umsatzsteuergesetz versteht Becker nicht: „Den Sachbearbeitern drohen ja hohe Strafen, wenn sie geschützte Daten herausgeben.“ Es sei nicht üblich, dass Unternehmen Informationen über ihre eigenen Daten beim Finanzamt verlangen. Becker: „Da werden wir sowieso misstrauisch“.
Doch im Falle eines „legalen Widerstandes“ wären den ausführenden Behörden die Hände gebunden. Gibt ein Unternehmen die Steuernummer nicht an, muss es mit keinen Sanktionen rechnen. Eine weitere Motivation für Unternehmen, sich dem neuen Gesetz nicht zu beugen, ist eine neue Mehrwertsteuerrichtlinie der EU. Sie tritt Anfang 2004 in Kraft und schreibt die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor. Spätestens dann wird die umstrittene Regelung Makulatur sein. SIMON JÄGGI
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