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Stasi-Promiakten bleiben offen

Bundesrat billigt Änderung des Stasiaktengesetzes. Kohl droht mit Karlsruhe

BERLIN ap ■ Nach viermonatiger Sperre werden die Stasiakten über Prominente wieder für die Forschung freigegeben. Eine entsprechende Änderung des Stasiunterlagengesetzes passierte gestern den Bundesrat und kann damit in den nächsten Wochen in Kraft treten. Anschließend wird der seit mehr als zwei Jahren anhaltende Streit um den Umgang mit dem DDR-Geheimdienstmaterial voraussichtlich erneut die Gerichte beschäftigen: Exkanzler Helmut Kohl bekräftigte, gegen die Herausgabe seiner Akten notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Kohl hatte im März vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Veröffentlichung der Unterlagen über ihn verhindert. Das Grundsatzurteil führte zur Sperrung aller anderen Akten über „Personen der Zeitgeschichte“. Als Konsequenz hatte die Koalition die jetzt beschlossene Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Damit wird Forschern und Journalisten der Zugang zu dem Material über Prominente wieder ermöglicht. Die Betroffenen müssen aber über eine geplante Veröffentlichung informiert werden und können Einwände geltend machen. Die letzte Entscheidung über die Aktenherausgabe wird jedoch weiter bei der Stasiaktenbehörde liegen.

Letzte Woche hatte der Bundestag die Novelle mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP verabschiedet. Der Widerstand der FDP in den schwarz-gelben Landesregierungen gegen eine weitere Verzögerung der Gesetzesnovelle führte nun gestern zur Billigung des Entwurfs im Bundesrat. Die Stasiaktenbeauftragte Marianne Birthler begrüßte dies. Bundestag und Bundesrat hätten verdeutlicht, wie wichtig ihnen die Aufarbeitung der SED-Diktatur weiterhin sei.

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