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Geld in Gefahr

Immobilienfirma in der Krise. Mieter helfen Mietern rät, Buchungsnachweis für Kaution anzufordern

Mieter privater Wohnungsgesellschaften sollten sich um die Sicherung ihrer Kaution kümmern. Wie der Verein Mieter helfen Mietern (MHM) gestern empfahl, sollten sie ihren Vermieter anschreiben und den Nachweis einer konkurssicheren Anlage ihrer Mietkaution verlangen. Dazu genüge die Kopie eines Kontoauszuges oder Sparbuches mit dem Vermerk „Anderkonto“ oder dem Buchungshinweis „Mietkaution“.

MHM reagierte damit auf Berichte über die Verschuldung des Hamburger WCM-Großaktionärs Karl Ehlerding mit 450 Millionen Euro. Die Kredite hatte er mit seinem 46-prozentigen Anteil der Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft WCM abgesichert. Der Aktienkurs der WCM, der in den vergangenen Monaten stark nachgegeben hat, könnte dadurch weiter unter Druck geraten.

Für den Fall, dass die Krise ihres Großaktionärs auf die WCM mit ihren mehr als 55.000 Wohnungen vor allem in Norddeutschland durchschlägt, empfiehlt MHM den Mietern, sich eine sichere Anlage ihrer Kautionen nachweisen zu lassen. Das gelte auch für die Mieter der Kieler Wohnungsbaugesellschaft (KWG) und der Beamten Baugesellschaft Bremen (BBG), Töchtern der WCM.

Weil zumindest die BBG früher einmal im Besitz des Landes war, ist der Fall für Dirk Dohr von MHM ein warnendes Beispiel. „Das zeigt, was bei einer Privatisierung von öffentlichen Wohnungen passieren kann“, sagt der Jurist. Mieter, die vorher auf der sicheren Seite gewesen seien, müssten sich plötzlich mit Konkursen auseinander setzen.

Wenn der Vermieter die Mietkaution ordnungsgemäß verbucht hat, müsse sich der Mieter aber keine Sorgen machen. „Das fällt nicht in die Konkursmasse“, beruhigt Dohr. Ordnungsgemäß verbuchte Kautionen gehörten nicht zum Vermögen des Vermieters. Gernot Knödler

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