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Illegales Abhören ist beweiskräftig

KOBLENZ dpa ■ Der Inhalt eines rechtswidrig belauschten Telefongesprächs kann als gerichtliches Beweismittel verwertbar sein. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem gestern bekannt gewordenen Urteil. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Belauschten habe nicht zwangsläufig Vorrang vor dem Interesse eines Prozessbeteiligten an Beweisen. Vielmehr müssten die Interessen beider Seiten in jedem Einzelfall gegeneinander abgewogen werden (Az.: 8 U 1967/99).

Das Gericht gab auch der Klage eines Mannes statt, der von einer Exfreundin die Rückzahlung von 92.000 Euro verlangt hatte. Sein Anwalt führte vor Gericht ein heimlich mitgehörtes Telefongeständnis der Frau an.

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