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Video-Überwachung geregelt

Senat beschließt Entwurf für neues Datenschutzgesetz: Mehr Macht für Datenhüter

„Rundum zufrieden“ ist der Bremer Beauftragte für den Datenschutz, Sven Holst, mit dem Datenschutzgesetz, dessen Entwurf der Senat gestern beschlossen hat. Das Gesetz werde seine Kontrollbefugnisse und die Rechte der Bürger verbessern, sagt Holst. Die Videoüberwachung öffentlicher Gebäude wäre nur noch zulässig, wenn Gefahr für Personen oder Eigentum besteht, andere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen. Holst: „Solange ein Pförtner da ist, darf der Eingang nicht mehr gefilmt werden.“ Schilder müssten nicht nur auf die Kameras hinweisen, sondern auch die für die Überwachung verantwortliche Stelle nennen. Wermutstropfen: Ein eigener Datenschützer für einzelne Behörden ist weiterhin nicht vorgeschrieben. Holst klagt: „Was man von der Industrie verlangt, dazu sollte man auch die Verwaltung verpflichten.“ sim

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