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Flugzeugbau im Naturschutzgebiet

Umweltverbände: Verstoß gegen Europarecht

Für die Erweiterung des Airbus-Werks in Finkenwerder ist ein Fünftel der Elbbucht Mühlenberger Loch zugeschüttet worden. Dabei ist gerichtlich noch längst nicht geklärt, ob die Zuschüttung und die Werkserweiterung zulässig sind. Der Weiterbau beruht auf einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Es argumentierte, dass bei einem Baustopp das ganze Vorhaben ad acta gelegt werden müsste. Menschen, die in der Flugschneise der zu verlängernden Werkspiste leben, klagen in erster Linie wegen des zu erwartenden Lärms. In einem zweiten Verfahren klagen die Naturschutzverbände gegen die Verletzung europäischen Naturschutzrechts. Sie sehen ihre Mitwirkungsrechte verletzt und bemängeln, dass alternative Standorte nicht ausreichend geprüft worden seien. Überdies sei für den naturschutzrechtlichen Ausgleich des schweren Eingriffs in ökologische Zusammenhänge nicht gesorgt. KNÖ

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