: kartellamt, kaufpreise und kontrolle
Fusion auf dem Prüfstand
Das Bundeskartellamt in Bonn prüft Fusionen von Unternehmen. So sollen Unternehmenskonzentrationen verhindert werden, die eine Wettbewerbsbeschränkung auf dem Markt bedeuten würden. Im Bereich Presse gibt es bezüglich Fusionen eine Sondervorschrift: Die Umsatzschwellen für die Durchführung der Fusionskontrolle sind niedriger als bei anderen Unternehmen. Bereits ab 25 Millionen Euro Umsatz greift die so genannte Presseklausel. Kontrollpflichtige Zusammenschlüsse müssen generell vor dem Vollzug beim Bundeskartellamt angemeldet werden – also auch ein Zusammenschluss der WAZ-Gruppe mit Springer müsste geprüft werden. Allerdings wurde bisher keine Fusion angemeldet. Über die Presseklausel des Bundeskartellamts wird momentan wieder diskutiert: Die großen Verlage, angeführt von Springer, haben sich dafür ausgesprochen, die Sonderregelung fallen zu lassen. Bundeskanzler Schröder hat bereits sein Wohlwollen signalisiert. Das Bundeskartellamt spricht sich aber dafür aus, die Sondervorschrift für die Presse beizubehalten. Über die Kaufpreise des Kirch-Anteils an Springer wird bisher nur spekuliert: Beträge zwischen 800 Millionen und einer Milliarde Euro machen die Runde. Die WAZ-Gruppe selbst weist diese Spekulationen allerdings zurück und hüllt sich über mögliche Kaufpreise in beharrliches Schweigen.
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