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WTO: Europa darf USA bestrafen

GENF afp ■ Im Streit über Exportvergünstigungen für US-Konzerne darf die Europäische Union (EU) Strafen in Höhe von 4 Milliarden Dollar (4,06 Milliarden Euro) gegen die Vereinigten Staaten verhängen. Dies urteilte gestern ein Schiedsgericht der Welthandelsorganisation (WTO). Mit der Sanktionssumme gab die WTO den Forderungen der EU-Kommission in vollem Umfang statt. Der Streit um Steuervorteile für US-Firmen ist damit der bislang schwerwiegenste Handelskonflikt zwischen den beiden Wirtschaftsräumen. Washington erlaubt US-Firmen bisher, ihre Exporte über Tochterunternehmen in Steuerparadiesen abwickeln. Mit Hilfe dieser „foreign sales corporations (FSC)“ getauften Tochterfirmen können US-Konzerne ihre Waren nach Europa verkaufen, ohne in den Vereinigten Staaten eigentlich fällige Steuern zu entrichten. Die EU sieht dies als verdeckte Staatshilfen, die US-Konzernen einen ungerechtfertigen Wettbewerbsvorteil auf dem europäischen Markt verschaffen. Washington beziffert die so erzielten Vorteile für US-Firmen auf insgesamt nur 900 Millionen Dollar.

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