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Zweite Runde im SSS-Prozess

Anwälte der sieben Sachsen-Skins überhäufen Dresdner Gericht mit Anträgen

DRESDEN dpa ■ Der zweite Prozess gegen sieben Mitglieder der „Skinheads Sächsische Schweiz“ (SSS) hat gestern mit zahlreichen Anträgen der Verteidigung begonnen. Drei Verteidiger forderten vor dem Landgericht Dresden für ihre Mandanten eine Aussetzung des Verfahrens. Sie haben Sachsen beim Verwaltungsgericht Dresden verklagt, weil das Land den Antrag des Gerichts ablehnte, Auskunft über den vermeintlichen Einfluss des Verfassungsschutzes mittels V-Leuten auf die Neonazi-Gruppe zu geben. Den sieben Angeklagten werden Landfriedensbruch, Körperverletzung und Volksverhetzung vorgeworfen.

Der Oberstaatsanwalt forderte das Gericht auf, die Anträge wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. „Diese Entscheidung dürfte jedoch verfassungswidrig sein“, sagte Verteidiger Thomas Jauch. Da der Grundsatz eines fairen Verfahrens für seinen Mandanten dann verletzt werde, kündigte er eine Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof an. Sein Kollege Carsten Schrank forderte, die Hauptverhandlung auszusetzen, bis das Oberverwaltungsgericht Bautzen ein Urteil zum SSS-Verbot durch das Innenministerium gesprochen habe.

Die „Skinheads Sächsische Schweiz“ gelten mit schätzungsweise 125 Mitgliedern als größte Neonazi-Gruppe Sachsens. Ihr Ziel ist die „Säuberung“ der Region von Linken, Ausländern und Drogenabhängigen.

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