piwik no script img

chronologie

Prozess gegen die NPD

Der bayerische Innenminister Günther Beckstein forderte im Sommer 2000 ein Verbot der NPD. Nach anfänglicher Skepsis lässt sich die Bundesregierung überzeugen. Im Januar 2001 reichte sie ihren Verbotsantrag in Karlsruhe ein. Bundesrat und Bundestag beantragen mit jeweils eigenen Begründungen ein Verbot der Rechtsaußen-Partei.

Die für Februar 2002 geplante mündliche Verhandlung lässt das Gericht kurzfristig platzen, nachdem der Eindruck entstanden war, die Partei sei mit staatlich besoldeten V-Leuten durchsetzt.

Schon im Mai hatte das Gericht einen „Erörterungstermin“ für den 8. Oktober angekündigt. Das Verfahren sollte so aus dem Bundestagswahlkampf herausgehalten werden, bei dem die NPD 0,4 Prozent Stimmanteil erzielte.

Morgen bespricht das Gericht den möglichen Fortgang des Verfahrens. Eine Entscheidung werden die Richter an diesem Tag noch nicht verkünden. CHR

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen