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Betr.: Privat in der Kreide (Schuldnerberatung), taz hamburg vom 2. Oktober 2002

Anspruch

Schuldnerberatung, als Aufgabe der sozialen Arbeit, ist „Regelauftrag“ des kommunalen Sozialhilfeträgers nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), kann nicht ohne weiteres auf andere, freie Träger oder Dritte übertragen werden und bleibt damit in der direkten Verantwortlichkeit der Stadt Hamburg. Betroffene haben inzwischen einen gesetzlich verfassten Anspruch auf Beratung, der nicht damit endet, dass ihnen in einer spezialisierten oder anerkannten Beratungsstelle gesagt wird, dass man sie aus formalen Gründen nicht beraten kann.

Bundesweite Erfahrungen zeigen, dass

- Wartelisten mit Zeiträumen von sechs Monaten bis zur Aufnahme in eine kontinuierliche Beratung in der Schuldnerberatung derzeit die Regel, nicht die Ausnahme sind,

- Kosten/Nutzen-Vergleiche zwischen kommunalen und freien Trägern aufgrund der mangelnden Transparenz bei den Kostenkalkulationen der Behörden hinken, diese Transparenz aber gerade von den beauftragten Trägern vorausgesetzt wird und gleichzeitig bei den Verwaltungen verschleiert wird,

- eine „1 x 1“-Vergabe von Regelaufgaben an freie Träger, also die Verlagerung aller Kapazitäten und Kompetenzen incl. ihrer 100 % Finanzierung nicht erfolgt,

- beauftragte Träger zunehmend unter wirtschaftlichen Druck geraten und durch die vergebenden Kostenträger aufgefordert werden, nicht unerhebliche und steigende Eigenleistungen einzubringen,

- die beauftragten Träger dann dauerhaft nicht in der Lage sind, ursprünglich angenommene und avisierte Quantitäten und Qualitäten aufrechtzuerhalten,

- das Ziel, billiger und effektiver zu arbeiten, nur partiell erreicht werden kann,

- der Druck durch ständig steigenden Bedarf gerade in der Schuldnerberatung durch eine Übertragung nur ausgelagert wird, einseitig zu Lasten eines beauftragten Trägers geht und dort, und nur dort, bleibt.

In der derzeitigen Sparlandschaft öffentlicher Förderungen ist jedem freien Träger nur abzuraten, weitere Regelaufgaben zu übernehmen. (...)

Oder geht es hier um etwas ganz anderes? Nämlich um den Umbau sozialstaatlicher Institute durch eine CDU-Politik? Weg von der Sicherung der bedarfsorientierten Hilfeangebote des Sozialstaates hin zu Leistungsorientierungen weit abseits bisheriger Überzeugungen sozial gerechter Ordnungsolitik, für die die hier verantwortliche CDU auf Bundesebene gerade eine Absage erfahren hat?

Wenn dem so sein sollte, kann man der Verbraucherzentrale und den Wohlfahrtsverbänden in Hamburg endgültig, und bei allen innerverbandlichen Begehrlichkeiten, nur raten, die Finger von diesen Plänen zu lassen und sich an ihre Grundsatzüberzeugungen zu erinnern.

Hans-Joachim Reich (seit mehr als 10 Jahren Schuldnerberater in Niedersachsen und entsetzt)