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Kronzeugenregelung light kommt

Innenminister Schily setzt sich bei den Koalitionsverhandlungen zur inneren Sicherheit in wesentlichen Punkten durch

BERLIN taz ■ Auftritt Innenminister: „Wir haben uns auf eine Kronzeugenregelung geeinigt.“ Auftritt Außenminister: „Es gibt keine Kronzeugenregelung, auch nicht so etwas Ähnliches.“ Keine zwanzig Minuten lagen am Donnerstagabend zwischen den Auftritten von Otto Schily und Joschka Fischer, die den Wartenden exakt gegenteilige Informationen mit auf den Weg gaben.

Wer Klarheit suchte, wurde auch bei der Pressekonferenz nicht wirklich fündig. Nein, man habe sich nicht auf eine Kronzeugenregelung geeinigt, sagte der designierte SPD-Generalsekretär Olaf Scholz, aber auf eine „allgemeine Strafmilderungsregelung“. Schließlich sei es „hilfreich, wenn jemand eine Straftat aufklärt oder verhindert“. Im Klartext darf man das Ergebnis wohl als „Kronzeugenregelung light“ bezeichnen. Danach sollen Täter über das bisher mögliche Maß hinaus milder bestraft werden können, wenn sie einen „realen Beitrag“ zur Aufklärung leisten. Nicht aber schon wegen eines Geständnisses, das nicht verwertbar oder schlicht falsch ist. Kompromiss hin, Kompromiss her, die Grünen fanden ihr Gesicht gewahrt: „Sicherheit wird weiterhin rechtsstaatlich gestaltet“, strahlte Claudia Roth.

Die Grünen verbuchten außer dem eher minimalen Erfolg der Nicht-Kronzeugenregelung vor allem auf ihrer Liste: die Vereinbarung über ein „Informationsfreiheitsgesetz“, das das Recht der Bürger auf Akteneinsicht regeln soll, sowie ein Verbraucherinformationsgesetz. Für die Einführung von Volksentscheiden und ein Antidiskriminierungsgesetz will man einen erneuten Anlauf unternehmen.

In wesentlichen Punkten allerdings konnte Innenminister Otto Schily sich durchsetzen: Die Aufnahme biometrischer Merkmale in Ausweise soll umgesetzt und die DNA-Analyse angewandt werden. In der Mitte der Legislaturperiode soll die gesamte innere Sicherheit auf die Effizienz der bisherigen Gesetze überprüft werden. „Sämtliche Aspekte“ des Zuwanderungsgesetzes sollen umgesetzt werden. Allerdings hat man sich auf einen Ausbau der „nachholenden Integration“ verständigt. Das könnte bedeuten, dass man auch die erste Generation in die vom Zuwanderungsgesetz geplanten Kurse mit einbezieht. Außerdem, so die Fraktionsvorsitzende Kerstin Müller, wolle man sich in „humanitären Fragen“ den Bericht der Süssmuth-Kommission noch einmal vornehmen. Das könnte, muss aber nicht bedeuten, dass die umstrittenen Ausreisezentren sowie das Flughafenverfahren noch einmal diskutiert werden. Über eine Bleiberechts-Regelung für 150.000 „Geduldete“, die seit über fünf Jahren im Land sind, wurde nach Angaben Müllers nicht gesprochen.

JEANNETTE GODDAR

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