piwik no script img

Bezirk schützt arme Mieter

Das Berliner Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg will Bewohner auch künftig durch Mietobergrenzen vor der Verdrängung aus ihrem Stadtgebiet schützen. Der Bezirk wolle daher gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu Mietobergrenzen vom 18. Juli vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen, teilte das Amt gestern mit. Das Gericht hatte Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten für unzulässig erklärt. Der Schutz der Bevölkerung vor Verdrängung sei kein rechtmäßiges Sanierungsziel, sondern eine Milieuschutzsatzung, hieß es im Urteil. Das sieht der Bezirk anders. Das Baugesetzbuch sei sehr wohl hinreichende Grundlage zur Formulierung sozialer Sanierungsziele, hieß es. „Aus den Fehlern der Vergangenheit haben wir gelernt“, sagte Bezirksbaustadtrat Franz Schulz (Grüne). Es müsse alles getan werden, das Urteil nicht bestandskräftig werden zu lassen. Das Urteil war unter anderem von der Industrie- und Handelskammer Berlin begrüßt worden. Es sei eine Chance für die am Boden liegende Bauwirtschaft. DPA

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen