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Im Netz Blutbad angedroht

16-jähriger Schüler handelte „spontan“. Gericht sieht keinen Anlass für Therapie

Nach knapp zwei Stunden Verhandlung gab es eine erleichterte Umarmung: Der 16-jährige Schüler aus Berlin erhielt für seinen angedrohten Amoklauf ein mildes Urteil. Der Prozess fand gestern unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am 4. Mai hatte der junge Mann in einem Internet-Chatroom gegenüber mehreren Personen angedroht, er werde nach Vorbild des Blutbads am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt zunächst Lehrer und dann alle Schüler erschießen. Am 26. April dieses Jahres hatte ein von der Schule verwiesener Schüler des Erfurter Gymnasiums in Erfurt 16 Menschen und dann sich selbst erschossen.

Das Amtsgericht habe eine Weisung als „Erziehungsmaßregel von längerer Dauer“ verhängt, teilte die Justizsprecherin Ariane Faust mit. Weisungen sind im Jugendstrafrecht die mildeste Form der Verurteilung. Sie gelten nicht als Strafe, sondern sollen die Erziehung fördern und sichern. Genauere Angaben, was das für den Jugendlichen bedeutet, machte die Sprecherin nicht. Der Junge habe „spontan und völlig unüberlegt gehandelt“, so Faust. Der Schüler sei von Beginn des Vermittlungsverfahrens an geständig gewesen und habe sich reuig gezeigt. Nach Angaben von Faust ist der 16-Jährige psychologisch und pädagogisch umfassend begutachtet worden. Er sei normal entwickelt, es gebe keinen Anlass für eine Therapie, erklärte die Justizsprecherin. Ein Teilnehmer des Chatrooms hatte die Drohung gelesen und die Polizei umgehend informiert. SUSANNE LANG

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