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Eichel wettet auf Grundgesetz

Finanzminister sieht Nachtragshaushalt durch Ausnahme in der Verfassung gedeckt

BERLIN afp/dpa ■ Das Bundesfinanzministerium hat Vorwürfe aus der Union zurückgewiesen, wonach der Nachtragshaushalt gegen die Verfassung verstößt. Die Regierung baue auf eine Ausnahmeregelung in der Verfassung, nach der eine erhöhte Kreditaufnahme zur Wiederherstellung des „gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ zulässig ist, sagte ein Sprecher von Minister Hans Eichel. Eine überhöhte Neuverschuldung ist laut Grundgesetz unzulässig, wenn sie das Maß der staatlichen Investitionen übersteigt.

Bisher plante die Regierung eine Neuverschuldung von 21,1 Milliarden Euro. Die Summe der Investitionen war auf 25 Milliarden Euro veranschlagt. Nach neuen Prognosen liegt die Neuverschuldung laut Eichels Sprecher aber über 25 Milliarden Euro. Als Grund für das überhöhte Defizit nannte er „starke Mehrausgaben für Arbeitsmarkt und Rentenkassen“. Hier spiegelten sich konjunkturell bedingte Schwankungen wieder. Die niedrig ausgefallenen Steuereinnahmen, die Eichel am Mittwoch als Ursache genannt hatte, seien „nur ein Teil des Problems“. Ferner schloss er Korrekturen am von Rot-Grün geplanten steuerlichen Kürzungspaket nicht aus. Derzeit werde am Gesetzentwurf gearbeitet, der Mitte November vorliegen solle. Erst dann könne über den genauen Inhalt gesprochen werden.

Viele Kulturverbände protestieren gegen Eichels Pläne, den steuerlichen Spendenabzug für Unternehmen zu streichen. Betroffen sind nach Angaben der Verbände 500.000 gemeinnützige Organisationen. Das Vorhaben widerspreche allen bisherigen Bemühungen um mehr bürgerschaftliches Engagement und auch der Reform des Stiftungssteuerrechts, sagte Arend Oetker vom Vorstand des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft.

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