: Rechtes Motiv bleibt unbestraft
Der Tod des 22-jährigen Punks Falko L. aus Eberswalde, der im Jahr 2000 von einem stadtbekannten Rechten vor ein Auto gestoßen worden war, wird nach einer erneuten Verhandlung über das Strafmaß für den Täter am Landgericht Cottbus jetzt lediglich als „fahrlässige Tötung“ gewertet. Der Punk hatte den damals 27-jährigen Täter Mike B. zunächst wegen seiner gut sichtbaren Hakenkreuztätowierung am kurz geschorenen Hinterkopf kritisiert. „Zivilcourage“ sagte dazu das Landgericht Frankfurt (Oder). Es verurteilte Mike B. im Dezember 2000 wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft. Das Urteil war vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zur erneuten Verhandlung nach Cottbus verwiesen worden. Das stellte fest, dass die rechte Gesinnung von Mike B. ursächlich für die Tat gewesen sei, aber nicht strafverschärfend wirke. Falko L.s Tod wird im ersten Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung ausdrücklich als politisch motiviertes Tötungsdelikt genannt. TAZ
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen