: Ökowärme von Konzernen auf Eis gelegt
Statt ihn an die Hersteller von Kraft-Wärme-Strom weiterzugeben, sacken die Konzerne staatliche Zuschüsse ein
BERLIN taz ■ Das Ziel ist eindeutig: Die umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) soll erhalten und ausgebaut werden, heißt es im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, das am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten ist. Sein Zweck ist es „mindestens 20 Millionen Tonnen“ Kohlendioxid einzusparen. KWK gilt als umweltfreundlich, weil die Primärenergie bei gleichzeitiger Produktion von Strom und Wärme besonders gut ausgenutzt wird. Das Gesetz verpflichtet die örtlichen Netzbetreiber, den Strom aus KWK-Anlagen abzunehmen. Gezahlt werden muss, so das KWK-Gesetz, der „übliche Preis“.
Doch nach einem halben Jahr fällt die Bilanz ernüchternd aus: Gerade die Betreiber kleiner Blockheizkraftwerke erhalten in vielen Fällen nicht mehr, sondern weniger Geld für ihren Strom, und der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung stockt. Denn der gesetzliche vorgeschriebene Zuschlag für KWK-Strom landet oft nicht bei den BHKW-Betreibern, sondern in den Kassen der Stromkonzerne. Diese haben vielerorts die Verträge mit den Betreibern gekündigt und die Grundvergütung für eingespeisten Strom drastisch gesenkt.
Jetzt fressen die niedrigeren Preise den neuen Zuschuss für bestehende BHKWs von 1,53 bis 1,74 Cent pro Kilowattstunde auf. Statistiken gibt es bisher nicht. Uwe Meixner von der Energieagentur „Hessen-Energie“ ist sich jedoch sicher: „Die Preissenkungen sind eine abgestimmte Strategie, die von den großen Konzernen ausgeht. Das Ziel ist klar: Sie versuchen, die vom Bundestag beschlossene Regelung zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung auszuhebeln.“
Die Energieunternehmen berufen sich auf den im Gesetz schwammig definierten „üblichen Preis“, für den sie den an Strombörsen gezahlten Preis mit mehr oder weniger willkürlichen Abschlägen versehen. Meixner hält das Vorgehen der Konzerne für eine missbräuchliche Ausnutzung eines Monopols und hat in einzelnen Fällen die Kartellaufsicht eingeschaltet.
Auch im Bundeswirtschaftsministerium ist das Problem inzwischen erkannt worden. Exminister Werner Müller äußerte sich besorgt: „Ich teile Ihre Auffassung, dass es bedenklich ist, wenn die gesetzlich vorgesehene Begünstigung zu einem großen Teil wieder aufgehoben wird.“ Passiert ist jedoch noch nichts.
Aus dem Wirtschaftsministerium ist nun zu hören, dass man auch eine Verordnung mit einem Mindestpreis in Erwägung ziehe, wenn Gespräche mit der Stromindustrie keine Lösung brächten.
MALTE KREUTZFELDT
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