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Ab zwölf fährt man erwachsen

Ab dem zwölften Lebensjahr zahlt man im öffentlichen Personennahverkehr selbst für Fahrten zur Schule den Erwachsenentarif. Die SPD fordert eine Ausdehnung des Kindertarifs bis zum 14. Lebensjahr

von HELGA JAHNKE

Jan ist jetzt zwölf. Er geht noch zur Schule. Er darf noch kein Geld verdienen. Er darf noch nicht Auto fahren. Er darf sich noch nicht einmal alleine einen CD-Player kaufen. Aber er darf den Erwachsenenfahrpreis beim HVV zahlen.

Zurzeit gilt der Erwachsenentarif des HVV schon für Kinder ab zwölf Jahren. Statt des Kindertarifs von 0,85 Euro zahlen sie dann 2,30 Euro für eine Fahrt im Großbereich oder sogar 3,70 Euro im Gesamtbereich des HVV. Sie haben zwar Anspruch auf Ermäßigung beim Kauf einer Schüler-Monatskarte. Aber wenn sie, wie Jan, normalerweise mit dem Rad zur Schule fahren, und öffentliche Verkehrsmittel nur bei schlechtem Wetter benutzen, lohnt sich eine Monatskarte nicht. Und dann kostet ihn die Fahrt zur Schule täglich 4,60 Euro. Auch bei Familienausflügen verdoppelt sich fast der Fahrpreis, ohne dass sich an der Familiengröße etwas geändert hat. Statt einer Tageskarte für einen Erwachsenen und drei Kinder (4,45 Euro) muss gleich eine Gruppenkarte (7,40 Euro), die für fünf Erwachsene gilt, gekauft werden, nur weil eines der Kinder bereits zwölf ist. Darüber hat sich Renate Hoffmann, Jans Mutter, so geärgert, dass sie sich mit diesem Problem an alle Parteien der Bürgerschaft gewandt hat.

Nur die SPD hat dessen familienpolitische Relevanz erkannt und ist tätig geworden. „Für gelegentliche Fahrten sind Einzelfahrscheine für ältere Schüler zu teuer,“ so die SPD-Verkehrspolitikerin Barbara Duden. „Das gilt besonders für Familien mit mehreren Kindern.“ Sie möchte die Familien entlasten und spricht sich dafür aus, die Altersgrenze für den Kindertarif beim HVV von zwölf auf 14 Jahre heraufzusetzen.

Da auch die Deutsche Bahn AG bei ihren ab Dezember geltenden neuen Preisen die Altersgrenze für den Kindertarif auf 14 Jahre anheben will, „gibt es keinen Grund mehr, warum Hamburg familienunfreundlicher sein sollte“, meint Duden.

Manfred Morghen, Leiter des Bereichs Tarif und Finanzen beim HVV, kann dazu konkret noch nichts sagen: „Diese Forderung aus dem politischen Raum ist dem HVV bekannt. Der HVV hat zwischenzeitlich Berechnungen angestellt, die Auswirkungen einer solchen Maßnahme auf die Einnahmesituation des Verkehrsverbundes zu quantifizieren. Die Gespräche zu dieser Thematik sind noch nicht abgeschlossen.“

Helma Krstanoski, Sprecherin der zuständigen Behörde für Bau und Verkehr, weiß da schon Genaueres: „Der HVV wird demnächst einen Tarifantrag stellen, bei dem es auch um die Heraufsetzung der Altersgrenze für Kinder auf 14 Jahre geht. Dem steht die Behörde positiv gegenüber.“

Zwei Jahre später: Jan ist jetzt 14. Er geht immer noch zur Schule. Warum sollte er ab jetzt den vollen Fahrpreis zahlen? Könnte der Kindertarif nicht an den Schülerausweis gekoppelt werden?

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