Rauchsignale von Rot-Rot

Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) plädiert für eine deutschlandweit einheitliche Regelung zum straffreien Cannabisbesitz und denkt auch über Apothekenverkauf nach. Bundesratsinitiative geplant

von JÜRGEN SCHULZ

Jointdreher bekommen Unterstützung vom Berliner Senat: Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) setzt sich für eine bundesweit einheitliche Regelung für den straffreien Besitz von Cannabis ein und plant notfalls eine Bundesratsinitiative für die Teillegalisierung, teilte die Justizverwaltung gestern mit. Bisher ist der Besitz bundesweit verboten, es gibt jedoch landeseigene Ausnahmeregelungen für die Strafverfolgung. In Berlin war bisher bei bis zu 6 Gramm keine strafrechtliche Verfolgung zu erwarten. Nun sollen volljährige Berliner bis zu 15 Gramm in der Tasche haben dürfen, sagte Justizsprecherin Andrea Boethke. Nach ihren Angaben will Schubert das Thema beim nächsten Treffen der Landesjustizminister am 14. November auf die Tagesordnung bringen. „Dort eine Einigung zu erzielen, wäre die schnellste Lösung.“ Berlin sei aber auch zu einer Bundesratsinitiative bereit.

Hintergrund der Initiative ist ein Passus im Koalitionsvertrag der rot-roten Regierung. Danach wollen PDS und SPD die Entkriminalisierung des Besitzes und der Abgabe geringer Mengen von weichen Drogen prüfen. Erste Schritte in diese Richtung gehen außer von Karin Schubert auch von Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) aus. Die PDS hat neben den Bündnisgrünen die Forderung nach einer Entkriminalisierung von weichen Drogen ohnehin schon länger im Programm.

Über die Menge, bei der der Besitz strafrechtlich nicht verfolgt wird, herrsche unter den Senatorinnen allerdings noch Einigungsbedarf, sagte Roswitha Steinbrenner, Sprecherin von Knake-Werner. Während Karin Schubert 15 Gramm für eine bundesweite Maximalforderung hält, will Knake-Werner den Rahmen des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen. Knake-Werner meint damit einen Beschluss aus Karlsruhe, der schon 1994 eine bundeseinheitliche Regelung anmahnte und 30 Gramm anbot. Schleswig-Holstein arbeitet mit diesen 30 Gramm, alle anderen Bundesländer liegen aber weit darunter. In Berlin gilt die 6-Gramm-Grenze, in Ausnahmefällen können aber auch bis zu 15 Gramm straffrei bleiben. Das ist etwa in Bayern ausgeschlossen, wo es bei mehr als 6 Gramm vor Gericht geht.

Mit der bundesweiten Cannabisregelung plant Schubert gleichzeitig eine Initiative zur Verschärfung der Regelung für den Konsum von Alkohol und Zigaretten: Sie sollen künftig nur an Volljährige verkauft werden dürfen, sagte Boethke, „auch wenn wir wissen, dass das gesellschaftlich nicht durchzusetzen ist“. Bisher ist die Abgabe an Jugendliche über 16 erlaubt.

Sollte Cannabis langfristig eine umfassende Legalisierung erfahren, so die Sprecherin, müsse auch darüber nachgedacht werden, wie dem Schwarzmarkt begegnet werden könne. Cannabis könne etwa über Apotheken und Ärzte vertrieben werden.