: Rückfall möglich
Charlottenburger Gasattentäter wird vom Landgericht zu 14 Jahren Haft und psychiatrischer Betreuung verurteilt
Wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion hat das Berliner Landgericht gestern den 59-jährigen Lothar Terletzki zu 14 Jahren Haft verurteilt. Zugleich wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Bei der Gasexplosion im August 2000 in Charlottenburg waren neun Menschen zum Teil schwer verletzt worden, darunter fünf Polizisten.
Der Angeklagte habe mit einer ungewöhnlichen Skrupellosigkeit den Tod einer Vielzahl von Menschen in Kauf genommen, hieß es im Urteil. Das Gericht sah als erwiesen an, dass Terletzki an drei Stellen im Keller des Altberliner Mietshauses an der Gasleitung manipuliert hatte. Hintergrund waren Streitigkeiten mit seiner Ehefrau und der Hausverwaltung. Der Angeklagte war nach der Tat geflohen und im April dieses Jahres auf der spanischen Ferieninsel La Palma festgenommen worden.
Im Prozess sagte Terletzki, er habe die Fassung verloren, weil sein Auto einen Batterieschaden hatte. „Wer aus einem so banalen Grund auf seine negative Lebensbilanz so reagiert, wird jederzeit wieder so reagieren“, hieß es im Urteil. Der Angeklagte sei für die Öffentlichkeit ein gefährlicher Mensch und müsse in einem psychiatrischen Krankenhaus betreut werden. DDP
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