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Schweigen ist Gold

Zahl überwachter Anschlüsse stieg 2001 um 15 Prozent, abgehört wurden mehr als 9.000 Personen, die meisten in Baden-Württemberg

BERLIN taz ■ Die Zahl der überwachten Telekommunikationsanschlüsse in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr erneut stark gestiegen. Das ergibt eine Statistik, die vom Bundesjustizministerium auf eine schriftliche Anfrage des FDP-Abgeordneten Jörg van Essen Mitte Oktober angefertigt wurde.

Danach sind im vorigen Jahr in den Bundesländern und im Geschäftsbereich der Karlsruher Bundesanwaltschaft in 3.868 Fällen telefonische Überwachungsmaßnahmen angeordnet worden. Im Vergleich zum Vorjahr (3.353 Abhörmaßnahmen) ist dies eine Zunahme von mehr als 15 Prozent. Die Zahl der Personen, die von den Überwachungsmaßnahmen betroffen wurden – Beschuldigte, Nachrichtenmittler oder Inhaber der von den Beschuldigten genutzten Anschlüsse –, ist sogar um gut 21 Prozent gestiegen: von 7.512 im Jahr 2001 auf 9.122 im vergangenen Jahr. Die Angaben wurden von den Bundesländern und der Bundesanwaltschaft dem Justizministerium in Berlin gemeldet. Diese Zahlen erfassen nur die Abhörmaßnahmen, die nach der Strafprozessordnung angeordnet wurden. Nicht berücksichtigt sind Überwachungsmaßnahmen der Verfassungsschutzbehörden. Die Statistik wurde am 1. November veröffentlicht.

An der Spitze der Gründe für eine Überwachung stehen mit 2.111 Fällen vermutete Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Es folgen Straftaten nach dem Waffengesetz, dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz (385 Anordnungen). Drittstärkste Gruppe sind Raub oder räuberische Erpressung (268 Maßnahmen). Dahinter rangieren mit 267 Fällen vermutete Verstöße nachdem Ausländer- und Asylverfahrensgesetz.

Mit Abstand am meisten gelauscht wurde im Bundesland Baden-Württemberg. In 665 Fällen ordneten Gerichte oder Staatsanwälte eine Überwachung der Telekommunikation an, betroffen davon waren 1.641 Personen. Es folgen die Länder Bayern (552 Maßnahmen mit 1.279 Betroffenen), Nordrhein-Westfalen (475 Anordnungen mit 1.101 Belauschten) und Hessen (472 Übewachungen, 1.037 Betroffene). In 37 Fällen ließ die Bundesanwaltschaft Telefone anzapfen – darunter 6-mal wegen Landesverrats und 26-mal wegen Straftaten gegen die öffentliche Ordnung.

WOLFGANG GAST

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