„Tür zu“ in der Schweiz?

Die Volksinitiative „Gegen Asylmissbrauch“ will radikale Maßnahmen gegen Asylbewerber. Ihre Chancen stehen nicht schlecht

von ANDREAS ZUMACH

Die Schweizerinnen und Schweizer werden am Sonntag bei einer Volksabstimmung möglicherweise mit einer langjährigen humanitären Tradition brechen: Sie könnten die Türen ihres Landes für Flüchtlinge und Asylbewerber fast vollständig verschließen. Nach letzten Umfragen ist nicht mehr auszuschließen, dass die von der „Schweizer Volkspartei“ (SVP) betriebene „Volksinitiative gegen den Asylmissbrauch“ eine Mehrheit unter den stimmberechtigten Eidgenossen findet. Mit dieser Initiative soll die Zahl der Menschen,die künftig überhaupt noch eine Chance hätten, als Flüchtlinge in der Schweiz Aufnahme zu finden, drastisch reduziert werden.

Kern des Textes, den die SVP zur Abstimmung vorgelegt hat, ist eine „Drittstaatenregelung“. Sie geht noch erheblich weiter als die entsprechende Regelung in der EU. So soll künftig ausnahmslos jeder Flüchtling, der über einen „sicheren Drittstaat“ in die Schweiz oder zumindest an ihre Grenzen gelangt ist, ohne weitere Prüfung seines Falles unverzüglich abgewiesen und „ausgeschafft“ werden. Und zwar nicht nur, wenn er in dem „sicheren Drittstaat“ bereits einen Asylantrag gestellt hat, sondern auch, wenn er einen solchen Antrag in dem Drittstaat lediglich „hätte stellen können“.

Laut Definition der eidgenössischen Asylbehörden ist die Schweiz mit Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Italien und Frankreich vollständig von „sicheren Drittstaaten“ umgeben. Auf dem Landweg über die Territorien dieser fünf Länder kamen in den letzten Jahren jeweils zwischen 95 und 98 Prozent aller Flüchtlinge in die Schweiz oder an ihre Grenzen. Der Rest beantragte Asyl in einer Schweizer Auslandsbotschaft oder landete mit dem Flugzeug in Zürich oder Genf – darunter ein nicht unerheblicher Anteil mit Flügen aus anderen „sicheren Drittstaaten“ Europas.

Auch diesen Fluchtweg will die SVP künftig verbauen durch drastische Bußgelder für die Luftfahrtgesellschaften, die Ausländer ohne gültige Einreisepapiere an Bord lassen.

Flüchtlinge, deren Asylgesuche abgelehnt oder wegen der Drittstaatenregelung gar nicht erst behandelt werden, sollen bis zu ihrer Ausreise nicht mehr arbeiten dürfen und bis auf „einfache Unterkunft und Verpflegung“ keinerlei Fürsorgeleistungen mehr erhalten, fordert die SVP-Initiative. Ähnliche, aber nicht so radikale Initiativen zur Senkung oder Beschränkung der Zahl der Flüchtlinge, Asylbewerber oder ganz allgemein von Ausländern in der Schweiz wurden in den letzten dreißig Jahren sämtlich mit mehr oder weniger knappen Mehrheiten verworfen. Dabei fiel das „Nein“ in der multikulturellen UNO-Stadt Genf wie auch in den anderen französischsprachigen Kantonen der Westschweiz immer – und zum Teil erheblich – deutlicher aus, als in der Deutschschweiz oder im italienischsprachigen Tessin. Das unterschiedliche Abstimmungsverhalten gilt manchen Beobachtern als ein Indiz für den „Röstigraben“, der angeblich zwischen der französischen und der deutschen Schweiz verläuft. Doch diesmal ist die Stimmung zumindest in Teilen der Romandie zugunsten der flüchtlingsfeindlichen Intitiative der SVP gekippt (siehe unten).

Die anderen Schweizer Parteien (Sozialdemokraten, Liberale/Freisinnige, Christliche Volkspartei, Grüne und die exkommunistische Partei der Arbeit) haben sich gegen die „Asylmissbrauch“-Initiative der SVP ausgesprochen. Auch Verteidigungsminister Samuel Schmid, der einzige SVP-Vertreter in der siebenköpfigen Schweizer Regierung (Bundesrat), plädiert für eine Ablehnung. Eine Annahme der Initiative würde „keines der bestehenden Probleme lösen, sondern sie nur verschärfen“, lautet das Hauptargument der Gegner. Werde die Aufnahme eines Flüchtlings in der Schweiz künftig von seiner Anreiseroute abhängig gemacht, würden noch mehr Flüchtlinge als bislang schon ihre Identitäts- und Reisedokumente vernichten. Damit sei der für eine Rückübernahme durch einen Drittstaat erforderliche Nachweis, dass der Flüchtling tatsächlich durch diesen Staat in die Schweiz gekommen ist, nicht mehr möglich.

Die SVP begründet ihre Initiative mit der angeblich drastischen Zunahme der Asylgesuche seit Ende des Kalten Krieges und der „Gefährdung“ der öffentlichen Sicherheit durch „ausländische Kriminelle“. Das Augenmerk der SVP gilt vor allem „schwarzafrikanischen Drogendealern“. Tatsächlich wurden im Jahre 2001 in der Scheiz nur halb so viele Asylgesuche eingereicht wie zehn Jahre zuvor.

Probleme mit Ausländerkriminalität, auch mit „schwarzafrikanischen Drogendealern“, werden von den schweizerischen Sicherheitsbehörden keineswegs bestritten. Allerdings sei „die Lage seit Jahren stabil“, erklären übereinstimmend Kurt Wasserfallen, Polizeichef der Bundeshauptstadt Bern, und seine Kollegen in anderen Großstädten. Wasserfallen – ansonsten bekannt als Hardliner gerade auch in Ausländerfragen – hält die „Drittstaatenregelung“ der SVP-Initiative für den falschen Weg und hat für den Urnengang am Sonntag seine „überzeugte Neinstimme“ angekündigt.