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Semantische Subtilitäten

Das Justizressort pocht auf die Verfassung: Die Bürgerschaft soll den Bremischen Datenschutzbeauftragten zwar wählen, darf ihn aber auf keinen Fall mit aussuchen

Eigentlich sollte gestern Eitel, Freude, Sonnenschein herrschen im Datenschutzausschuss der Bürgerschaft. Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen waren sich im Grunde einig über die Überarbeitung des Datenschutzgesetzes, schon zu oft hatte man über dem Stoff gebrütet. Doch das Justizressort machte den Parlamentariern einen Strich durch die Rechnung – und meuterte gegen einen Passus, nach dem künftig der Datenschutzbeauftragte bestellt werden sollte. Bislang verständigte sich der Senat im stillen Kämmerlein auf einen Personalvorschlag, über den die Bürgerschaft dann abstimmen durfte. Nun wollten die Abgeordneten offiziell am Auswahlverfahren mitwirken – die Exekutive wies das Ansinnen brüsk zurück.

„Das wäre verfassungswidrig“, sagt Rolf Sauerwald vom Senator für Justiz. Der Datenschutzbeauftragte sei „ein Beamter wie jeder andere auch“, den der Senat als Dienstvorgesetzter einstelle und entlasse. Wenn die Bürgerschaft das Gesetz in Dezember berät, wird es zu dem strittigen Punkt wohl getrennte Änderungsanträge geben: Die Grünen wollen, dass der Beauftragte „im Benehmen“ mit dem Ausschuss ausgewählt wird. SPD und CDU würden sich, so die SPD-Abgeordnete Gisela Schwarz, mit dem unverbindlichen Zugeständnis begnügen, die Personalauswahl „begleiten“ zu dürfen. jox

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