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Lange Piste erlaubt

Ausbau des Airbuswerkes Finkenwerder 1993 war rechtmäßig: BVG weist Beschwerde von Anwohnern ab

Die Verlängerung der Start- und Landebahn im Airbus-Werk Finkenwerder ist rechtmäßig. Zumindest die erste Stufe von 1993. Das befand gestern das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe in letzter Instanz. Es wies eine Verfassungsbeschwerde von Anwohnern des Airbus-Geländes ab.

Die Hamburger Wirtschaftsbehörde „begrüßte“ erwartungsgemäß den Richterspruch. Auswirkungen auf die laufenden Gerichtsverfahren gegen die zweite Stufe der Verlängerung seien jedoch unklar. Dazu müsse der Beschluss erst „gründlich geprüft“ werden.

Die Klage von Eigentümern in Othmarschen richtete sich gegen die Verlängerung der Piste im Jahr 1993. Die Kläger sahen ihre Gesundheit und ihre Eigentumsrechte verletzt. Zwar seien die Grundstückseigentümer „nachteilig berührt“, befand nun das BVerfG. Allerdings habe die Stadt Hamburg bei der Aufstellung des Planfeststellungsbeschlusses die Interessen des Werksbetreibers mit denen der Anwohner zu einem „angemessenen Ausgleich“ gebracht.

Gegen die erneute Pistenverlängerung sind zurzeit mehr als 200 Klagen anhängig. Im September hatte das Verwaltungsgericht den neuerlichen Planfeststellungsbeschluss aufgehoben, einen vorläufigen Baustopp in der bereits teilweise zugeschütteten Elbbucht Mühlenberger Loch aber abgelehnt. Dagegen haben die Kläger das Oberverwaltungsgericht angerufen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Inzwischen hat Airbus eine nochmalige – dritte – Verlängerung bis in das Obstbauerndorf Neuenfelde hinein beantragt. Über diese Pläne wollen Wirtschaftsbehörde und Konzern in zwei Wochen öffentlich informieren. sven-michael veit

Infoveranstaltung am Di., den 10. Dezember, um 18.30 Uhr in der Aula der Gesamtschule Finkenwerder, Norderschulweg 14

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