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Maulkorb für ASten

Wissenschaftssenator Dräger: Bambule-Kundgebung auf dem Campus war rechtswidrig

Als vor vier Wochen die Bambule geräumt wurde, luden die Asten von HWP und Uni die Bewohner zu einer Kundgebung auf den Campus ein. Telefonisch wurden die Hochschulpräsidenten von Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) angewiesen, auf keinen Fall die Wagen auf den Campus zu lassen. Die Kundgebung wurde mit Polizeigewalt verhindert.

Der Schill-Abgeordnete Christian Brandes wollte nun in einer kleinen Anfrage wissen, ob die ASten zu einer solchen Einladung befugt waren. Antwort der Behörde: Für die Einladung „jedenfalls in ihrer konkreten Ausgestaltung unter Einbeziehung der Bauwagen“ gebe es keine Rechtsgrundlage.

Die Sache ist brisant, weil Dräger die in Paragraf 102 des Hochschulgesetzes verankerten Rechte der ASten zur Meinungsäußerung streichen will. In einer Stellungnahme an die Behörde legt Bela Rogalla vom HWP-AStA dar, dass „zahlreiche Studierende“ auf Bauwagenplätzen leben und die Bambule-Kundgebung „im Rahmen der Aufgabe, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Studierenden zu vertreten“ erfolgt sei. Dazu befugt das noch gültige Hochschulgesetz.

Rogalla fürchtet nun, dass rechte Studenten die ASten verklagen. Schillianer Brandes fordert ohnehin deren Abschaffung in ihrer jetzigen Form. Auch die ASten selbst prüfen, ob sie per „Feststellungsklage“ auf ihr Versammlungsrecht pochen. Rogalla: „Juristisch gesehen ist die Behördenauskunft Quatsch.“ Wer sich versammeln wolle, kann dies auch mit Rädern, Autos oder Bauwagen tun. KAIJA KUTTER

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