Kein Bleiberecht für Gewaltopfer: Der Bund zeigt Härte
Berlin führt ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt ein, Thüringen will folgen. Der Bund hält nichts davon: Das berge zu hohes „Missbrauchspotenzial“.
Das rot-rot-grün geführte Berlin ist damit nach dem rot-roten Brandenburg das zweite Bundesland, das diese Regelung einführt. Auf der Innenministerkonferenz, die Anfang der Woche in Dresden tagte, warben beide Länder für ihre Idee.
Unterstützung kommt auch von den Grünen im Bundestag, sie fordern den Erlass im Bund. „Die Berliner Weisung setzt die Große Koalition unter Zugzwang“, sagte Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik. „Ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewaltstraftaten müsste auf Bundesebene geschaffen werden.“ Eine Anzeigebereitschaft der Betroffenen könnte so erhöht, die Aufklärung der Straftaten verbessert werden, so Beck.
Bei Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) indes stößt die Forderung auf Granit. Ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt werde es nicht geben, sagte sein Sprecher der taz. „Aus Sicht des Bundesinnenministeriums sind diese Regelungen zur Bekämpfung rechtsmotivierte Gewaltstraftaten ungeeignet.“ Sie würden ein „erhebliches Missbrauchspotenzial“ bergen. Dies, so der Sprecher, habe de Maizière auch auf der Innenministerkonferenz bekräftigt. „Die Ahndung rassistisch oder extremistisch motivierter Straftaten muss den Strafgerichten vorbehalten bleiben und lässt sich nicht aufenthaltsrechtlich lösen.“
Berlins Innensenator Geisel hat einem Missbrauch der Regelung vorgebeugt. Stelle sich heraus, dass Betroffene selbst für ihre Opferrolle verantwortlich seien, gebe es kein Bleiberecht, teilte seine Verwaltung mit. Gleiches gelte für verurteilte Straftäter oder Gefährder.
Auf Länderebene hat sich dagegen bereits ein weiterer Nachahmer gefunden: Thüringen. Das rot-rot-grün geführte Land will als nächstes die Bleiberechtsregelung einführen. Ein entsprechender Erlass werde derzeit erarbeitet, bestätigte ein Sprecher des Justizministeriums am Donnerstag der taz.
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