Menschenrechte in Marokko und Algerien: Die Schattenseiten Nordafrikas
Repression, Verfolgung von Andersdenkenden und Folter: Marokko und Algerien sind keine sicheren Herkunftsländer, sagen Beobachter.
„Was Marokko angeht, haben Diskurs und Realität nichts miteinander zu tun. Das Regime spricht von Respektierung der Menschenrechte und von Demokratie“, erklärt Khadija Ainani, Stellvertretende Vorsitzende der Marokkanischen Menschenrechtsvereinigung (AMDH). „Marokko gibt sich als modernes, aufgeschlossenes Land. Europa kauft dies gerne ab. Aber die Wirklichkeit sieht anders aus. Es gibt weiterhin schwere Verstöße gegen die Menschenrechte“, so Ainani.
Sie zählt auf: Aktivisten der „Bewegung 20. Februar“, die im Rahmen des Arabischen Frühlings entstand, werden verfolgt und inhaftiert, obwohl ihre Proteste gewaltfrei sind. Das gleiche gilt für politisch aktive Islamisten und „für Menschen mit einer anderen sexuellen Orientierung“.
Besonders hart geht Marokko gegen Proteste in der seit 1975 besetzten und annektierten Westsahara vor. „Allein darüber zu reden, gilt schon als Hochverrat“, sagt Ainani. Menschen, die für die Unabhängigkeit dieses Territoriums eintreten, werden vor Militärgerichte gestellt. „Auch unsere Arbeit wird immer wieder schwer behindert, Kundgebungen und Veranstaltungen werden verboten“, berichtet die AMDH-Sprecherin.
„Wer an der Oberfläche kratzt, wird auf Folter stoßen“, erklärt auch der internationale Generalsekretär von Amnesty International (AI), Salil Shetty. In einem Bericht von 2015 werden zahlreiche Fälle von schwersten Misshandlungen aufgeführt. „Egal ob man gegen Ungleichheit angeht oder für seine Überzeugung einsteht: Man läuft Gefahr, zum Opfer von Folter und Gewalt zu werden“, fasst Shetty zusammen.
Asylanträge: 2015 haben 54.762 Algerier und 1.747 Marokkaner in Deutschland Asyl beantragt. Im November sind die Erstregistrierungen sprunghaft angestiegen. Während sich im Juni 2015 noch 847 (Algerien) und 368 (Marokko) Menschen registrieren ließen, waren es fünf Monate später schon 2.293 (Algerien) bzw. 2.690 (Marokko).
Entscheidungen: Die Asylgesuche von weit über 99 Prozent der Algerier und mehr als 96 Prozent der Marokkaner wurden abgelehnt oder auf andere Weise erledigt. Demnach entsprachen die Schutzquoten 2015 3,7 Prozent (36 Marokkaner) bzw. 0,2 Prozent (76 Algerier).
Quelle: BAMF
Im AI-Bericht ist unter anderem von Aufhängen an Beinen und Armen, von Vergewaltigung mit Gegenständen, Schlägen und von schmutzigem Wasser und Fäkalien, die in Mund und Nasse gegossen werden die Rede. Und wer seine Folterer anklagt, dem droht eine Verurteilung wegen „Verleumdung“ und „Falschaussage“.
Illegale Ausreise ist strafbar
Wer der Verfolgung entkommt, setzt sich einer ganz besonderen Gefahr aus. „Wird er wieder hierher abgeschoben, droht Haft“, weiß Ainani. „Denn das illegale Auswandern steht unter Strafe.“ Dieses Gesetz wurde auf Druck der Europäischen Union zur Bekämpfung der Migrationsströme verabschiedet. „Wenn all das ein sicheres Herkunftsland ausmacht, dann weiß ich auch nicht“, urteilt die AMDH-Sprecherin.
Im benachbarten Algerien sieht es nicht besser aus. Proteste werden nach wie vor nach Gutdünken verboten, Initiativen und Parteien so gut wie keine zugelassen. Der allmächtige militärische Geheimdienst DRS hat zwar die Polizeibefugnisse entzogen bekommen, verfolgt aber weiterhin Menschen, die des radikalen Islamismus verdächtigt werden.
Dabei geht er nicht zimperlich vor. In mehreren Kasernen werden – so AI – geheime Gefängnisse, die nicht dem Justizministerium unterstehen, unterhalten. Schwerste Folterungen, vergleichbar denen in Marokko, sollen dort weiterhin an der Tagesordnung sein. Algerien verhängt immer noch die Todesstrafe, auch wenn die Exekutionen 1993 ausgesetzt wurden. 2012 waren es 153 Todesurteile, 2013 war es 40.
Spurlos verschwunden
Internationale Menschenrechtsorganisationen wie AI und Human Rights Watch (HRW) beschweren sich immer wieder über die völlige Straffreiheit für die Verbrechen in den Jahren des blutigen bewaffneten Konflikts zwischen Algeriens Regierung und Islamisten in den 1990er Jahren. Je nach Schätzung verschwanden in den Händen von Armee, DRS, Polizei und Gendarmerie zwischen 5.000 und 10.000 Menschen spurlos. Bis heute wurde dies nicht strafrechtlich aufgearbeitet.
Auch um Pressefreiheit und Bürgerrechte steht es schlecht. Ehebruch und Homosexualität stehen unter Strafe. Kritische Journalisten werden immer wieder vor Gericht gestellt.
Das Gleiche gilt für Verteidiger der Menschenrechte in Algerien. So wurde 2012 der LADDH-Aktivist Abdelkader Kherba wegen „direkter Anstiftung zu einer Zusammenkunft“ und wegen des Filmens von Protesten der Justizangestellten zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Im März 2013 wurden 96 Gewerkschafter und Mitglieder der Zivilgesellschaft daran gehindert, nach Tunesien zum Weltsozialforum zu reisen.
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