: zustimmungsgesetz
Jawort vom Parlament
Über Liebe und Eheglück eines Prinzen von Oranien wird im Parlament entschieden. Ein wenig archaisch mutet es an, das „Zustimmungsgesetz“. Aber was ist an einer Monarchie schon zeitgemäß. Sollte Kronprinz Willem-Alexander, wie erwartet, noch in diesem Frühling Hollands Premier mit der Ankündigung seine Aufwartung machen, dass er Máxima Zorreguieta heiraten möchte, muss Wim Kok laut Verfassung ein „Zustimmungsgesetz“ ins Parlament einbringen.
Debatte und Abstimmung gelten dabei nicht so sehr der Frage, ob die Abgeordneten Braut und Bräutigam ihren Segen geben können, sondern ob die Verbindung mit dem Anspruch Willems auf den Thron zu vereinbaren ist. Das „Zustimmungsgesetz“ ist ein Relikt aus der Zeit, als umstrittene Ehen noch Kriege verursachen konnten. Nach holländischem Staatsrecht (19. Jh.) hat das Parlament die Aufgabe, zu verhindern, dass sich das Königshaus mit „unwürdigen Elementen“ einlässt.
Das Procedere ist genau festgelegt: Die Verlobung wird bekannt gegeben, das Gesetz eingebracht, eine Parlamentskommission sondiert mögliche Hinderungsgründe für die Eheschließung. Ein Wörtchen mitzureden haben auch die karibischen „Reichsteile“ Aruba und die Niederländischen Antillen.
Obwohl die Volksvertretung die Angelegenheit in aller Regel abnickt, stimmten 1966, als Willems Mutter Beatrix den Deutschen Claus von Amsberg ehelichen wollte, die Sozialisten und fünf Sozialdemokraten wegen dessen Wehrmachtsvergangenheit mit Nein. Die Kommunisten enthielten sich, indem sie sich geschlossen hinter einen Vorhang verzogen.
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