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zukunft der bahn

Mehr Konkurrenz

Per Gesetz will das Bundesverkehrsministerium der Deutschen Bahn AG jetzt Wettbewerb verordnen. Der Entwurf für das neue Allgemeine Eisenbahngesetz geht in diesen Tagen den Bundesministerien zu, um etwa im März 2003 beschlossen zu werden. Die wichtigsten Punkte: Bahnverkehr und Schienennetz werden nicht getrennt. Sie bleiben zusammen in der Verfügungsgewalt der Deutschen Bahn AG. Aber die DB muss ihre Schienen zu wettbewerbsfähigen Preisen an Konkurrenten vermieten. Das Gesetz schreibt drei wesentliche Änderungen vor. Die DB AG muss getrennte Bilanzen für jede ihrer Holdingtöchter, auch für die Netz AG, vorlegen. Der Vorstand des Netzes soll unabhängig sein vom Rest des Unternehmens. Und eine Trassen-Agentur soll als unabhängige Kontrollstelle überwachen, dass die DB ihre Mitbewerber nicht benachteiligt. KOCH

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