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zitat der woche

Foto: Grabplatten-Foto: dpa

„Die Grabstättevon Hermann Baranowski war und ist als ein Kriegsgrab gemäß Gräbergesetz eingestuft“

So begründet der Hamburgische Senat, dass das Grab des SS-Oberführers und Kommandanten zweier Konzentrationslager mit Steuergeld gepflegt wird. Für Kritik sorgte auch, dass in dem Grab auf dem Hamburger Friedhof Ohlsdorf auch NS-Opfer beigesetzt wurden. Nun soll eine Infotafel her

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