was fehlt:
Brutto gleich netto. Anbieter von Telefonsex müssen ihre Mitarbeiter sozialversichern. Es ist nicht erlaubt, sie grundsätzlich als Selbstständige zu betrachten. Es sei auch egal, dass die Dialoge sittenwidrig sein können. Somit ist klar: Gestöhnt wird um der Rente willen.
Wohnen gleich Swingen. Pärchentreffs sind in Anlagen mit Eigentumswohnungen nicht erlaubt. Solcherlei Gewerbe sei „mit einem sozialen Unwerturteil behaftet“, meint das OLG Bayern. Breite Bevölkerungsgruppen würden solche Etablissements als anstößig empfinden. Der Wohnwert sinkt, und das gehört verboten. Wir finden: Der Wohnwert swingt!
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