was fehlt:
Ein Handy für Omi unterm Weihnachtsbaum. Dachte Michael Nieland aus Köln und betrat, schwupps!, eine Filiale der Firma Drillisch. „Ich wurde sehr höflich bedient“, erinnert er sich, „bis der Verkäufer das Formular für ein Handy mit zweijähriger Laufzeit ausfüllte. Meine Schwiegermutter sollte der Vertragspartner sein. Als ich ihr Geburtsdatum angab, stutzte er.“ Als er sich des Alters der 79-Jährigen versichert hatte, „zerriss er den Vertrag“. Eine zweijährige Vertragsbindung käme für diese Altersgruppe nicht mehr in Frage. Doch Finanzrichter Nieland wollte sich nicht zum Rheumakissen aufraffen und riet zu einer Klausel für den vorzeitigen Todesfall.
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