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was fehlt?

Ein Fernsehsessel, und zwar einer Klägerin vor dem Bundessozialgericht. Die an Kinderlähmung erkrankte Frau (48) hatte bei ihrer Pflegekasse die Kostenübernahme für das elektrische und beheizbare „Pflegehilfsmittel“ einklagen wollen – weil sie damit notwendige Lageveränderungen selbst durchführen könne. Das Gericht konnte dem nicht folgen und stufte den Fernsehsessel als den „Gebrauchsgegenstand“ ein, der er ja ist.

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