was fehlt:
Messwein im US-Gefängnis. Das könnte nach Ansicht des US-Berufungsgerichts gegen die Verfassung verstoßen, die die Religionsfreiheit garantiert. Zwar sieht die gängige US-Rechtspraxis vor, dass die Justizbehörden Alkohol in Haftanstalten verbieten dürfen. Die Berufungsrichter entschieden aber, dass dies im Falle gläubiger Katholiken gegen deren Rechte verstoßen könnte. Wenn die Behörden bei der heiligen Handlung Wein verbieten wollten, müssten sie belegen, dass die Ausgabe von Messwein den Gefängnisbetrieb behindere.
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