was fehlt:
Fußgeruch im Lesesaal. So will es jedenfalls ein niederländisches Gericht. Es hat einen 39 Jahre alten Mann aus Rotterdam gestern wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldbuße von 250 Euro verurteilt. Dieser hatte sich über das Besuchsverbot der Unibibliothek von Delft hinweggesetzt. Der Rotterdamer war von der Bücherei ausgeschlossen worden, nachdem sich andere Besucher über den Fußgeruch des Mannes beschwert hatten, der beim Lesen gern die Schuhe auszog. Der Verurteilte hat Berufung angekündigt. Der Mann hatte zuvor den Richter der Befangenheit beschuldigt. Ihn störte, dass ihm der Richter im Prozess verboten hatte, die Schuhe auszuziehen. Dies sei aber kein Zeichen für Befangenheit, fand ein Berufungsgericht und wies den Einspruch ab.
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