was fehlt:
Steuergerechtigkeit. Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe: Nach der Devise stuft die norwegische Finanzbehörde Stripperinnen mit einem Einkommensteuersatz als Entertainerinnen mit 24 Prozent ein, Stripper dagegen als Künstler mit nur 15 Prozent. Die Gleichstellungsbeauftragte Kristine Mile sagte, sie gehe einer Beschwerde eines Veranstalters nach, der dies als diskriminierend bezeichnet habe. Ihr sei unklar, warum die Steuerbehörde unterschiedliche Sätze anwende. „Offensichtlich machen sie doch den gleichen Job.“
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