was fehlt ...: ... das Bügelgerät
Wer eine Damfbügelstation geklaut hat, sollte sich unbedingt unauffällig verhalten. Sonst kann es schon mal vorkommen, dass man von einer einfachen Polizeistreife überführt wird.
Eigentlich wollten die Polizisten einen 29-jährigen „Kampfradler“ nur anhalten, weil er den falschen Radweg benutzte – doch als er flüchtete, vermuteten die Beamten schlimmeres. Als sie den Mann stellten, wurde der Grund der Flucht klar: Gegen ihn lagen zwei Haftbefehle vor.
Außerdem stellte sich heraus, dass die Dampfbügelstation, die er dabei hatte, aus einem Discounter geklaut war. „Der wohnsitzlose Mann wurde in die JVA gebracht, sein Fahrrad sichergestellt. Das noch original verpackte Bügelgerät kam in das Geschäft zurück“, berichtete die Polizei. (dpa)
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