was fehlt ...: ...die Entschädigung
Kommt ein Mann aus Hannover in eine Bar und trifft dort eine Frau aus Hannover. Wenig später heiraten beide. Wiederum nur kurz darauf fliegen sie in den Urlaub. In die Türkei. Auf dem Hinflug ist eine Armlehne defekt, auf dem Rückflug die Landung unsanft. Vor Ort, in Doganbey an der türkischen Ägäis aber, da lauerte das Grauen, namentlich ein Muezzin.
Der Mann ruft zum Gebet, und das gleich mehrmals am Tag – vor allem aber viel zu laut. Der Urlaub des Mannes und der Frau aus Hannover ist im Eimer, mindestens zur Hälfte. Und die Hälfte der Kosten wollen sie zurückerstattet haben vom Reiseveranstalter. Dafür ziehen die beiden vor Gericht.
Der Richter aber urteilt, dass die defekte Armlehne eine zu vernachlässigende Unannehmlichkeit sei, die rumplige Landung wäre dem Wetter und nicht dem Veranstalter anzulasten, und, das ist der Gipfel, Muezzinrufe seien in muslimisch geprägten Landstrichen durchaus üblich, als ortstypisch hinzunehmen also, ganz so wie in Deutschland Kirchenglocken. Obwohl... (krt)
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