was alles nicht fehlt:
Ein neuer Versuch: Die Deutsche Fußball Liga hat dem Bundeskartellamt einen Vorschlag für eine angepasste 50+1-Regel vorgelegt. Diese sieht vor, dass die Klubs mit Ausnahmegenehmigung unter bestimmten Bedingungen einen Bestandsschutz erhalten, aber keine weiteren Vereine diese Regelung nutzen können. Das Präsidium habe einstimmig für diesen Vorschlag votiert, teilte die DFL mit. Das Kartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG 1899 Hoffenheim mit dem damaligen Mehrheitseigner Dietmar Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Die Hoffenheimer hatten unlängst mitgeteilt, dass Hopp seine Stimmrechtsmehrheit zurückgeben werde.
Ein Schlussstrich: Das Verfahren wegen eines angeblichen Identitätsdiebstahls durch den Fußballprofi Bakery Jatta vom Zweitligisten Hamburger SV ist endgültig eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigte dies. Nachdem der Tatvorwurf einer Identitätstäuschung bereits im vergangenen Jahr ausgeräumt worden war, ging es vor dem Amtsgericht Altona noch um zwei Fälle, bei denen Jatta widersprüchliche Angaben zum Namen seiner Mutter gemacht haben soll. Der 24-Jährige aus Gambia erlebte infolge des Verfahrens auch rassistische Anfeindungen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Dezember 2021 Anklage gegen ihn erhoben. Nach Auffassung der Behörde sollte es sich bei ihm tatsächlich um den zweieinhalb Jahre älteren Bakary Daffeh handeln.
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