verboten:
Guten Tag, liebe Fußballfreundinnen und auch -freunde,
heute kickt Deutschland gegen die Vereinigten Staaten von Amerika. Falls Sie beabsichtigen, dieses historische Ereignis auf der Terrasse, dem Balkon oder im Garten zu verfolgen, dann hat der Jurist Hans-Reinhold Horst eine ganz schlechte Nachricht für Sie. Unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Aktenzeichen: 25 U 1836/91) dürfen die zahlreichen Tore von Miroslav Klose nur lautlos bejubelt werden: „Die Polizei kann zu laute WM-Partys auflösen und Tonwiedergabegeräte beschlagnahmen“, warnte der Horst. Grund: Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr.
verboten weiß: Internationale Verträge (Aktenzeichen 11/9/2001) gestatten uns, das Team der USA uneingeschränkt solidarisch anzufeuern. Do it!
You ess, you ess, you ess ey!
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen