: unverständlich
Konventsdokument
Obwohl der EG in den Verträgen Legislativbefugnisse generell auf der Grundlage von zu erreichenden Zielen (Artikel 2 und 3 EGV) und von zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Mitteln zugewiesen wurden (funktionelle Methode), wurde diese Methode bei den aufeinander folgenden Änderungen der Verträge in bestimmten Bereichen durch eine genaue Festlegung der von der Gemeinschaft durchzuführenden Maßnahmen ersetzt, wobei in bestimmten Fällen auch spezifische Kompetenzausschlüsse erfolgten (materielle Methode der Kompetenzzuweisung).
2. Satz aus dem Papier des Präsidiums über die EU-Kompetenzverteilung
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