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Hollywood bangt um alte Privilegien: Das oberste Bundesgericht der USA, der Supreme Court, hat angekündigt, die geltenden Copyright-Gesetze zu überprüfen – vor allem jene Gesetze, welche die Geltungsdauer von Urheberrechten regeln. Im so genannten „Sonny Bono Copyright Act“, benannt nach dem Sänger und republikanischen Kongressabgeordneten, waren 1998 die existierenden Urheberrechte, schwupps, um 20 Jahre verlängert worden. Das wiederum ärgerte den Web-Verleger Eric Eldred, dessen Anwalt Verfassungsbeschwerde einlegte.

Der Internet-Entrepeneur macht alte Werke wie etwa Novellen von Henry James, deren Copyright inzwischen abgelaufen ist, im HTML-Format der Welt zugänglich und würde das wohl auche gerne mit anderen populären Werken machen. Einen Verlust ihrer Alleinrechte fürchten allerdings Firmen wie der Disney-Konzern, dessen exklusives Monopol, etwa auf Mickey Mouse, im Jahr 2003 ausläuft. Allerdings würde eine Copyright-Revision nicht bedeuten, dass die berühmteste Maus der Welt dann zum Allgemeingut würde und jeder, der wolle, seinen eigenen Vergnügungspark mit Mickey Mouse als Wappentier eröffnen könne, wiegeln die Anwälte ab, die sich für eine Begrenzung der geltenden Copyright-Laufzeit stark machen: Es bedeute lediglich, dass dann die frühen Werke von Walt Disney zum öffentlichen Gut würden. Frühe Filme oder Hefte könnten dann auch von jedermann vermarktet oder nachgedruckt werden, ohne dass Lizenzgebühren fällig würden. Mickey Mouse und andere Figuren seien dagegen, als eingetragene Markenzeichen, Eigentum des Disney-Konzerns, und daher auch vor Vervielfältigung und Missbrauch weiterhin geschützt.

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