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unterm strich

Im juristischen Streit um die Eigentumsrechte am Berliner Aufbau-Verlag hält Verleger Bernd F. Lunkewitz die Berliner Gerichte für „befangen“. Das Vorgehen der Justiz in dieser Sache sei „parteiisch“, sagte Lunkewitz der Nachrichtenagentur ddp. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte sich am Montag nicht auf eine Entscheidung festgelegt, ob der DDR-Kulturbund oder die SED/PDS früherer Eigentümer des Aufbau-Verlages gewesen sei. Diese Frage sei „nicht zulässig“, entschied das Gericht. Von der Klärung dieses Sachverhalts hängt aber nach Auffassung von Lunkewitz ab, ob der Aufbau-Verlag 1990 tatsächlich von der Treuhandanstalt verkauft werden durfte. Voraussetzung dafür wäre gewesen, dass der Verlag nicht der SED/PDS gehörte und demzufolge als Volkseigentum von der Treuhand veräußert werden konnte. Der Kulturbund, ein eingetragener Verein, hatte stets die Eigentumsrechte für sich beansprucht. Es gebe „keinerlei Beweis“ für Eigentumsrechte der PDS an dem Verlag, sagte Lunkewitz. Die Partei habe 1994 einen „Irrtum“ unter Hinweis auf die Nachwendewirren sogar eingeräumt. Dies werde aber nach wie vor von den Gerichten nicht berücksichtigt, sagte Lunkewitz. Der Verleger geht nun davon aus, dass sich das Oberverwaltungsgericht in Berlin in nächster Instanz mit dem Fall befassen wird.

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